Bedingungen

Es ist uns ein grosses Anliegen, den Nutzerinnen und Nutzern der Wohnung „Il Tschierv“ einen guten Komfort zu bieten, damit sie erholsame Ferien verbringen. Wir haben darauf geachtet, dass die Wohnung stilvoll eingerichtet und praktisch ausgestattet ist.

Gleichzeitig ist uns der gegenseitige Respekt sowie der sorgsame Umgang mit Wohnung und Inventar äusserst wichtig.

Damit für alle Beteiligten klare Regeln gelten verweisen wir auf die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die Hausordung weiter unten. Für alle Mieterinnen und Mieter sind diese beiden Dokumente Bestandteil des Mietvertrages.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung
Heike & Thomas

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Reservationen und Bezahlung
Reservationen werden mit der Begleichung der Gesamtrechnung rechtsgültig. In der Regel erfolgt die Begleichung der Gesamtrechnung per Rechnung/Banküberweisung. Die Banküberweisung hat in Schweizer Franken und innert 30 Tagen zu erfolgen, spätestens aber 14 Tage vor der Anreise. Andernfalls wird die Ferienwohnung wieder frei und buchbar. Nebenkosten wie Reinigung, Bettwäsche und Kurtaxen werden direkt mit dem Mietpreis verrechnet.

2. Annullationsbedingungen
Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter so schnell wie möglich zu melden. Er bleibt aber für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Es gelten folgende Bestimmungen (gültig ab dem 1. Mai 2023):  

  • Stornierungen, die bis zu 31 Tage vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei.
  • Stornierungen, die 30 bis 15 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 30% des Preises des Grundpreises verrechnet.
  • Stornierungen, die 14 bis 7 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 50% des Grundpreises verrechnet.
  • Stornierungen die bis zu 7 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 100% des Grundpreises verrechnet.

Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung wird empfohlen.

3. Beanstandungen
Die Unterkunft wird dem Mieter in gereinigtem Zustand möbliert und eingerichtet übergeben. Beanstandungen der Wohnung haben bei der Übernahme der Wohnung zu erfolgen. Andernfalls wird angenommen, dass sich die Wohnung samt Inventar in verabredetem, vertragsgemässem guten Zustand befunden hat. Beschädigungen an der Unterkunft sowie beschädigte oder fehlende Inventar- und Einrichtungsgegenstände sind dem Vermieter sofort mitzuteilen und vom Mieter in Franken und nicht in natura zu vergüten bzw. zu ersetzen. Am Ende der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter die Schlüssel zu übergeben und die Unterkunft sowie das Inventar in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. 

4. Höhere Gewalt
Verhindern Höhere Gewalt, Ereignisse die nicht voraussehbar sind wie Umweltkatastrophen oder Naturgewalten eine An- bzw. Abreise von-nach Bergün oder Verhindern andere Gründe, die ebenfalls nicht zu beeinflussen sind, das Erbringen der Leistungen, Besteht keine Haftung des Vermieters. Dem Mieter steht kein Recht auf Vertragsauflösung, Mietpreisminderung oder Schadenersatz zu.

5. Keine Anreise per Flugzeug
Wird ein Teil der Anreise mit dem Flugzeug getätigt, so ist die Reservation ungültig. Die Anreise ist nur per Bahn, Bus, Auto, Fahrrad oder zu Fuss möglich.

6. Weitere Bestimmungen
Die Wohnung darf weder ganz noch teilweise in Untermiete geben werden. Die Wohnung darf ferner nur von derjenigen Anzahl Personen bewohnt werden, wie im Mietvertrag vereinbart. Maximal dürfen zwei Erwachsene und zwei Kinder in der Wohnung übernachten.

  • Die Hausordnung ist integrierter Bestandteil des Mietvertrages.
  • Selbstverschuldete Beschädigungen am der Wohnung oder am Inventar sind vom Mieter zu tragen.
  • Wird die Wohnung sehr unordentlich, verunreinigt hinterlassen, so kann der Vermieter die Zusatzkosten für die Reinigung in Kosten stellen.
  • Wo dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Für allfällige Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt der Ort des Mietobjekts als Gerichtsstand. Massgebend ist schweizerisches Recht. 

Bergün, April 2021